Ihr Ersthelfer im Notfall.
Vor, während und nach dem Campingurlaub.
Unsicher, ob Sie reisen können?
Telefonische Stornoberatung nutzen.
Kind krank? Wasserrohrbruch? Grippe?
Nicht stornieren. Kontaktieren Sie unsere Telefonische
Stornoberatung. Im Telefongespräch klären unsere Experten
mit Ihnen die Stornofristen und prüfen Möglichkeiten, Ihre
Reise doch noch zu retten.
Steht fest, dass Sie nicht wie geplant verreisen können
(Beispiel: Attest liegt vor), prüfen Sie bitte sofort, ob ein verspäteter
Reiseantritt oder eine Umbuchung möglich wäre.
Ist dies nicht möglich, stornieren Sie Ihre Reise, bevor sich
die Stornogebühren erhöhen.
Sie haben während der Reise einen Notfall?
Notrufzentrale kontaktieren!
Erfahrene Mitarbeiter und Reisemediziner unserer Assistance
sind im Notfall rund um die Uhr für Sie da. Nennen Sie uns Ihre
Versicherungsnummer und schildern Sie kurz, wem, was, wann
und wo passiert ist. Wir sprechen mit den Ärzten vor Ort, übernehmen
die notwendigen Kostengarantien für Sie, organisieren
Ihren Rücktransport u.v.m.
Nicht vergessen: Sollten Sie krankheitsbedingt Ihre Reise abbrechen
müssen, lassen Sie sich vom Arzt vor Ort ein Attest ausstellen,
damit wir Ihnen die Kosten für die entgangenen Reiseleistungen
im Rahmen der Reiseabbruch und ggfs. die medizinische
Behandlung im Rahmen der Reisekranken-Versicherung erstatten
können.
Vor der Reise:
Telefonische Stornoberatung:
+49 89 4166 - 1839
Mo - Fr von 7 bis 21 Uhr, Sa von 9 bis 16 Uhr
oder online unter:
ergo-reiseversicherung.de/stornoberatung
Während der Reise:
Telefon Notrufzentrale:
+49 89 4166 - 1010
Es ist etwas passiert?
Schaden einreichen.
Wir wünschen Ihnen natürlich einen schönen Urlaub mit unseren Miet-Wohnmobilen. Leider können unvorhersehbare Ereignisse das Urlaubsglück trüben. Um es Ihnen einfach zu machen haben wir für Sie die Informationen zusammengestellt damit Sie:
- Wissen was im Schadensfall vor Ort zu tun ist
- Welche Unterlagen Sie für die Schadensmeldung benötigen
- Schadensfälle schnell und problemlos einreichen können
Nach der Reise:
Unter www.ergo-reiseversicherung.de/de/schaden-service finden Sie:
• Online- oder PDF-Schadensformulare
• Infos über die einzureichenden Unterlagen je Versicherung
Diese Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
Zusätzlich einzureichen:
Stornierung / verspäteter Reiseantritt:
- Stornokostenrechnung
- Nachweis zum Stornogrund, z. B. ein ärztliches Attest (mit Angabe der Diagnose) bei Krankheit
Reiseabbruch:
- Datum des Reiseabbruchs (tatsächliches Rückreisedatum)
- Nachweis über den Grund des Reiseabbruchs bzw. des verlängerten
- Aufenthalts (Attest des Arztes am Aufenthaltsort zur
- Notwendigkeit des Reiseabbruchs)
- Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen
- Reiseleistungen (ohne Rückreisekosten)
- Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise
- Nachweis über die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts
- Bescheinigung des Vertragspartners, ob und in welcher Höhe
- eine Erstattung erfolgt(e)
Reisekranken-Versicherung:
- Angabe der Diagnose
- Rechnungen oder Zweitschriften mit Erstattungsnachweis eines anderen Leistungsträgers, Behandlungsbericht
- Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversicherung der erkrankten / versicherten Person
- Gepäck- und Inhalts-Versicherung inkl. Sportgeräte:
- Kaufquittungen der beschädigten oder abhandengekommenen Sachen
- Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Reparatur
- nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert
- Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaffung der Ausweispapiere
- Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung; ausführliche Schilderung des Schadenshergangs
Gepäck- und Inhalts-Versicherung inkl. Sportgeräte:
- Kaufquittungen der beschädigten oder abhandengekommenen Sachen
- Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Reparatur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert
- Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaffung der Ausweispapiere
- Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung; ausführliche Schilderung des Schadenshergangs
CDW
- Buchungsunterlagen des Mietfahrzeugs
- Unfallprotokoll bzw.
- Polizeibericht Dokumentierende Fotos
- Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters mit Nachweis über den entstandenen Schaden
- (Kostenvoranschlag / Reparaturrechnung einer WERKSTATT)
Innenraum HV
- Buchungsunterlagen des Mietfahrzeugs
- Dokumentierende Fotos
- Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters mit Nachweis über den entstandenen Schaden (Kostenvoranschlag / Reparaturrechnung einer WERKSTATT)